Wasserstandsmeldung Februar 2026
(Februar 2026)
Die gewählten Zwei neuen „Wächter“ der Genossenschaft, hier vorgestellt.
Der Aufsichtsrat einer Bürgergenossenschaft überwacht und berät den Vorstand, um die Interessen der Mitglieder zu schützen. Er kontrolliert die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss, ernennt die Vorstände und stellt sicher, dass die Genossenschaft wirtschaftlich korrekt und im Sinne der Satzung handelt.
Hauptaufgaben im Überblick:
• Überwachung: Kontrolle, ob der Vorstand die Geschäfte rechtmäßig und
wirtschaftlich führt.
• Beratung: Unterstützung des Vorstandes bei wichtigen Entscheidungen.
• Bestellung & Abberufung: Ernennung und Kontrolle der Vorstandsmitglieder.
• Prüfung: Durchsicht der Bücher, Berichte und des Jahresabschlusses.
• Berichterstattung: Information der Generalversammlung über die Ergebnisse der Überwachung.
Der Aufsichtsrat fungiert somit als „Wächter“ der Mitgliederinteressen und sorgt für
Transparenz, ohne selbst das Tagesgeschäft zu führen.

